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Mehr InformationenWillkommen zu einer neuen Ausgabe des Makler und Vermittler Podcasts!
Das heutige Thema fällt unter den Bereich des Online-Rechts und lautet „Abmahngefahren im digitalen Vertrieb“. Dafür spreche ich mit Rechtsanwalt Björn Jöhnke von Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte in Hamburg.
Rechtliche Fallstricke im digitalen Vertrieb haben die Kanzlei in den letzten Jahren vermehrt beschäftigt. Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte ist eine klassische Maklerkanzlei, d. h., sie kümmern sich um rechtliche Probleme des Vermittlerhauses jeglicher Couleur. Ihr tägliches Geschäft sind Maklerverträge, Servicevereinbarungen, Gebührenvereinbarungen, das klassische Versicherungsrecht und vieles mehr.
Zuerst möchte ich von Björn wissen, warum eigentlich besonders Versicherungsmakler und -vermittler Opfer von Abmahnungen im Zeichen des Datenschutzes werden. Das Problem ist, erklärt Björn, dass sich in der Versicherungsbranche jedes Jahr verschiedene Sachen an der Regulatorik ändern, was auf den Webseiten umgesetzt werden muss. Da es nicht unbedingt Teil des täglichen Business ist, sich rechtlich um die Webseite zu kümmern, ist Konkurrenten oft Tür und Tor geöffnet, dem Vermittler mit einer Abmahnung den Tag zu vermiesen. Da es den Abmahnanwälten oftmals viel Geld einbringt, stehen Vermittler im Fokus, weshalb hier Vorsicht geboten ist. Es gilt, die Anwälte getrennt von ihren Mandanten zu betrachten, welche die Abmahnung in Auftrag geben. Mandanten solcher Abmahnungen sind Björns Erfahrung nach in überwiegender Mehrheit Konkurrenten, also Vermittler- und Makler, die ihrem Kollegen schaden wollen, doch auch Versicherungen haben manchmal an der Webseite eines Vermittlers etwas zu bemängeln.
Hauptprobleme des Wettbewerbsrechts im digitalen Vertrieb
In der folgenden Liste habe ich ein paar Fragen notiert, die wir im Gespräch ausführlich behandeln und die im Zusammenhang mit immer wiederkehrenden Abmahnungen stehen. Es sind die Massenabmahnungen, die Jöhnke und Reichow jedes Jahr aufs Neue betreuen.
– Wie arbeitest Du Dein Beratungsmodell sauber heraus?
– Wie stellst Du die Erstinformation ordnungsgemäß zu?
– Darf der Makler Servicepauschalen bzw. ein Honorar für Services verlangen, die über die reine Vermittlung hinaus gehen?
– Worauf müssen Abschlussvermittler im Vergleich zu Honorarberatern achten?
– Welche Vergleiche dürfen „bedenkenlos“ auf der Webseite vorgestellt werden?
– Inwieweit ist es problematisch, zu behaupten, man sei unabhängig?
– Wie provozieren Vergleichsportale Konkurrenten mit aggressiven Werbeaussagen?
Das erste Jahr mit der DSGVO
Er ist in aller Munde: Datenschutz. Generell gibt es gerade Streitigkeiten darüber, ob sich Konkurrenten auf Basis der DSGVO abmahnen dürfen, denn die DSGVO soll eigentlich nicht den Wettbewerb, sondern den Verbraucher schützen. Heiße Eisen sind jedoch Kontaktformulare ohne Datenschutzhinweis. Dabei ist es wichtig, direkt am Kontaktformular sowie auch in der Datenschutzerklärung darüber aufzuklären, wofür man die Daten braucht und wie damit verfahren wird.
Außerdem werden Webseiten ohne Verschlüsselung gerne abgemahnt. Dabei geht es darum, die ganze Webseite zu verschlüsseln und nicht nur beispielsweise das Kontaktformular. Doch nicht nur die Webseite, auch die E-Mails und die darin enthaltenen PDFs sollten verschlüsselt, bzw. passwortgeschützt sein, denn die darin enthaltenen Daten sind meist hochsensibel. Björn empfiehlt, für den Austausch solcher Daten Cloud-Services wie zum Beispiel die WebAkte zu nutzen, denn hier ist die DSGVO-konforme und rechtlich saubere Übermittlung sensibler Daten automatisiert. Dabei findet weniger Schriftverkehr per E-Mail statt, denn der Mandant wird über eine Applikation seiner Wahl darüber benachrichtigt, wenn neue Dokumente für ihn bereit liegen. Insgesamt dreht sich die Welt trotz DSGVO weiter. Und obwohl es bereits einige große Unternehmen bereits getroffen hat, blieb die von vielen Seiten beschworene große Abmahnwelle bisher aus. Trotzdem müssen alle Unternehmer, die online unterwegs sind, sensibler für Datenschutz werden und sich konform verhalten. Wenn gewisse Standards eingehalten werden, sollte sich der kleine Unternehmer keinen Kopf über mögliche Abmahnungen machen müssen. Bei datenschutzrechtlichen Fehlern auf der Homepage kann es zu kostenpflichtigen Abmahnungen kommen. Hauptsächlich geht es dabei um Geld. Wer jedoch Fristen verpasst und sich unkooperativ zeigt, muss mit weiteren Kosten für ein gerichtliches Verfahren rechnen. Was geltend gemacht werden kann, sind Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Schadenersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten.
Was tun bei Abmahnungen?
Björn rät, jede Abmahnung ernst zu nehmen und von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Solch ungeliebte Post kommt heute nicht mehr nur per Post, sondern auch per E-Mail. Achtung bei Unterlassungsbegehren, diese sind oft sehr weit gefasst. Die Kosten sind oft auch zu hoch angesetzt. In beiden Fällen kann ein Anwalt prüfen, ob die Begehren gerechtfertigt sind, und kann gegebenenfalls andere Konditionen aushandeln. Auch sollte man nicht den Kollegen anrufen, der einen möglicherweise abgemahnt hat, da hier Fehler passieren können, die ein Rechtsanwalt später nicht mehr aus der Welt schaffen kann. Im Fall der Fälle gilt es, Ruhe zu bewahren, sich nicht gegenseitig anzurufen, nichts ungeprüft zu unterschreiben und einen Anwalt damit zu beauftragen, eine Lösung zu finden.
Wie vorbeugen?
Um möglichen Datenschutz-Problemen vorzubeugen, kannst Du als Makler und Vermittler folgendes
prüfen:
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